Wohnungsbaugenossenschaften existieren bereits seit über 100 Jahren.

Unsere Genossenschaft feierte am 23.09.2017 ihr 60-jähriges Bestehen.

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Der Hintergrund, warum sich Menschen in Wohnungsbaugenossenschaften zusammenschlossen, war vor allem der Gedanke, sich gemeinsam ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Der Solidargedanke, dass sich Gleichgesinnte einem gemeinsamen Ziel und Zweck verschrieben war und ist auch heute noch der Grundgedanke einer Genossenschaft. Ihre Grundprinzipien sind dabei Selbsthilfe – Selbstverantwortung – Selbstbestimmung und Selbstverwaltung.

Wer heute Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft wird, wird Miteigentümer des genossenschaftlichen Eigentums, trifft Entscheidungen für die Genossenschaft, wählt die Aufsichtsratsgremien und beschließt über Investitionen der Genossenschaft und entscheidet so über deren Zukunft mit.

Der Zweck unserer Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Wer Mitglied unserer Genossenschaft wird, hat Anspruch auf diese Leistungen, so zum Beispiel auf eine Wohnung.

Die Mitgliedschaft entsteht durch den Erwerb von Geschäftsanteilen, deren Anzahl von der gewünschten Wohnungsgröße abhängt. Bei Kündigung der Mitgliedschaft erhalten Sie entsprechend der gültigen Satzung unserer Genossenschaft das Geschäftsguthaben zurück.

Informationen über die Rechte und Pflichten in unserer Genossenschaft erhalten Sie persönlich in unserer Geschäftsstelle. Wir händigen Ihnen gern die Satzung der AWG „Frohe Zukunft“ eG Triebes aus.